Patientenverfügung, Betreuungs-, Vorsorge- und Bankvollmacht, Sterbegeld
Zu den guten Vorsätzen gehört für viele Menschen auch, die Themen Patientenverfügung, Betreuungs-, Bank-, oder sogar Generalvollmacht in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang verdienen die Themen Pflegebedürftigkeit und Todesfall sowie deren finanzielle Folgen Beachtung.
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Fast 80% der Deutschen regeln ihren Pflege- und Todesfall nicht. Das ist keine gute Perspektive für den letzten Lebensabschnitt. Wer sich mit dem Thema Pflegekosten beschäftigt, sollte gleichzeitig auch die Weichen für eine Kostendeckung im Todesfall stellen, damit Angehörigen finanzielle Belastungen erspart bleiben. Viele Menschen möchten sich eine würdevolle Beerdigung und ein ehrendes Andenken mit einer Sterbegeldversicherung wahren. Bestattungen sind heute auf vielfältige Art und Weise möglich. Bei einer klassischen Erdbestattung können schnell bis zu 7.500 EUR in Rechnung gestellt werden. Jeweils ca. 2.500 EUR für den Bestatter, den Grabstein und kommunale Gebühren. Ein Versicherer sollte neben der gut verzinsten Einlage auch Versicherungsschutz im Ausland inkl. der Überführungskosten leisten. Wenn möglich sollte der Vertrag mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wer dies nicht möchte, muss sich eine Wartezeit nach dem Versicherungsbeginn zurechnen lassen. Hier sollte jedoch wenigstens bei Unfalltod auf die Karenzzeit verzichtet werden. Einige Spezialversicherer bieten zusätzlich eine Verdoppelung der Auszahlung bei Unfalltod und eine kostenlose Kindermitversicherung an.
Wie sollte nunmehr der Vertrag ausgestaltet werden und wie verhält sich das Finanzamt? Die Auszahlung des Sterbegeldes bleibt steuerfrei, wenn sie zur Deckung der Bestattungskosten und Grabpflege genutzt wird. Zudem zählt die Sterbegeldversicherung zum sozialhilferechtlichten Schonvermögen, das – etwa bei Arbeitslosigkeit – nicht in die Vermögensberechnung mit einbezogen wird. Noch besser ist es jedoch, wenn Kinder den Vertrag auf das Leben Ihrer Eltern mit einem Einmalbeitrag abschließen. Den Kindern fließt die Versicherungsfallleistung steuerfrei zu. Sie hinterlassen in diesem Fall keinen Nachlass, sondern es wird bei dieser Vertragskonstellation eine steuerfreie Versicherungsleistung ausgezahlt. Hier kann steuerunschädlich auch ein höherer Vermögenswert an die Folgegeneration übertragen werden. Deshalb wird bei dieser Verwendungsart die Sterbegeldversicherung zur Erbschutzversicherung. Letztlich empfiehlt sich das Gespräch im Kreis der Familie, bei einem unabhängigen Berater und natürlich bei höheren Vermögenswerten der Gang zum Notar.
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